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Sehr geehrte Kunden !
Seid dem 22.10.2010 ist die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanalgen in Kraft !
In dieser Novelle der 1.BImSchV sind zb. neuere und strengere Anforderung an Einzelraumfeuerstätten die mit festen Brennstoffen betrieben werden gestellt.
Der Gesetzgeber hat die Übergangsfristen für bestehende Kaminöfen,Heizherde etc.
in einer Liste die dieser Erklärung hinten angefügt ist aufgezeichnet.
Meine Aufgabe wird es nun sein, jedem Betreiber einer Festbrennstofffeuerstätte eine Bescheinigung spätestens 24 Monate vor der Nachrüstfrist oder Ausserbetriebnahme in abhängigkeit des Baujahres oder einer vorliegenden Herstellerbescheinigung auszuhändigen.
Dafür ist es nötig, die genauen Daten der Feuerstätte diese im allgemeinen auf dem Typenschild ( meistens Rückseite der Feuerstätte ) angegeben sind zu erfassen.
Sollte die Feuerstätte kein Typenschild mehr besitzen, kann im Einzelfall auch ein Kaufbeleg das Baujahr des Ofens nachweisen.
Für weitere Fragen stehe ich ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Wessel

Bestende Kaminöfen §26.pdf

Kaminöfen ab 2010.pdf